Am Morgen des 9. April 1940 wurde Dänemark von Deutschland besetzt. Die dänische Regierung leitete mit der deutschen Besatzungsmacht eine Zusammenarbeit ein, da man von dänischer Seite daran interessiert war, dass die Regierung die internen Angelegenheiten weiterhin selbst regeln konnte. Und genau die Politik der Zusammenarbeit bedeutete, dass der Alltag der meisten Dänen während der ersten Besatzungsjahre unverändert war.
Nach und nach spürten jedoch auch die Dänen die Folgen des Krieges, und fortwährender Warenmangel, Rationierungen, Fliegeralarme, Verdunkelung und geschlossene Grenzen gaben vielen das Gefühl, Gefangene im eigenen Land zu sein. Die wachsende Unzufriedenheit war der Startschuss für die eigentliche Organisierung einer aktiven Widerstandsbewegung in Dänemark, die sich in den Jahren 1941/42 langsam aufbaute.
Der deutsche Reichsbevollmächtigte in Dänemark, Werner Best, war der Ansicht, man solle die Widerstandsbewegung auf legalem Wege bekämpfen. Laut dem übergeordneten Prinzip sollten zum Tode verurteilte Widerstandskämpfer begnadigt werden können, falls die Widerstandsbewegung neue Aktionen unterließ. Auf diese Weise erhoffte sich die deutsche Besatzungsmacht, die Widerstandsbewegung zum Stillhalten erpressen zu können.
OPROP! War ein deutsches Flugblatt, das am Morgen des 9. April 1940 bei der deutschen Invasion über Dänemark abgeworfen wurde. Das Flugblatt war von General Leonard von Kaupisch unterzeichnet. Das Flugblatt enthielt die deutschen Wünsche bezüglich dessen, wie sich die Bevölkerung des Landes zur Besetzung zu verhalten hatte. Es wurde außerdem erklärt, warum die Besetzung Dänemarks erforderlich sei.
VOLKSWIDERSTAND
Im März 1943 fand die Wahl zum Reichstag statt. 95 % der Wähler gaben ihre Stimme politischen Parteien, die eine Zusammenarbeit befürworteten. Kurz nach der Wahl änderte sich jedoch nach und nach die Volksstimmung. Während von mehreren deutschen Niederlagen berichtet wurde, wuchs der Widerstand des Volks gegen die Besatzungsmacht.
Um den vermehrten Widerstand zu stoppen verlangten die Deutschen, dass die dänische Regierung den militärischen Ausnahmezustand ausrufen und für alle Arten der Sabotage die Todesstrafe einführen solle. Dies konnte die dänische Regierung jedoch nicht akzeptieren.
Folglich erklärte die deutsche Besatzungsmacht den militärischen Ausnahmezustand - und ab dem 29. August 1943 war die dänische Regierung außer Kraft gesetzt.
AUSGEHVERBOT UND TERRORAKTIONEN
Nach Beendigung der Politik der Zusammenarbeit wurden Festnahmen und Terroraktionen vermehrt Teil des Alltags der Dänen. Um das Land weiterhin zu kontrollieren wurde von der Besatzungsmacht am 25. Juni 1944 ein Ausgehverbot erlassen, und somit war es verboten, sich nach 20.00 Uhr im Freien aufzuhalten.
Die Deutschen leiteten außerdem die Hinrichtungen von Widerstandskämpfern ein und führten eine Reihe von Vergeltungsaktionen an beliebten Orten durch, beispielsweise dem Tivoli in Kopenhagen. Diese Handlungen provozierten die Bevölkerung, die Unruhe loderte unter der Oberfläche.
DER VOLKSSTREIK IN KOPENHAGEN
Die unvermeidbare Konfrontation mit der Besatzungsmacht wurde am 26. Juni 1944 eingeleitet, als die Arbeiter der Werft Burmeister & Wain vor Feierabend nach Hause gingen, indem sie zum Vorwand nahmen, vor dem Ausgehverbot in ihren Schrebergärten arbeiten zu müssen. Am gleichen Tag wurde das Urteil über die Mitglieder der Hvidsten-Gruppe vom Kriegsgericht verkündet.
Drei Tage später wurden die acht Mitglieder der Hvidsten-Gruppe hingerichtet, und die Kopenhagener rasteten aus, als die Nachricht eintraf. Die Ereignisse eskalierten bis zum Generalstreik, der bis zum 5. Juli 1944 andauerte. Der Streik breitete sich im Laufe kurzer Zeit auf einen Großteil Kopenhagens aus und fand seitens der Bevölkerung große Unterstützung. Aus dem Volksstreik wurden reguläre Straßenschlachten zwischen deutschen Soldaten und den Streikenden, und der Streik wurde die größte Einzelkonfrontation zwischen dänischer Bevölkerung und Besatzungsmacht.
Hitler war über die Neuigkeiten aus Kopenhagen verärgert, da er der Ansicht war, dass die Hinrichtungen für zu viel Unruhe sorgten und außerdem Märtyrer schufen. Stattdessen müsse jeglicher Widerstand mit Gegenterror bekämpft werden. Nach der Hinrichtung der Hvidsten-Gruppe wurden am deutschen Kriegsgericht bis zum 21. Februar 1945 keine dänischen Widerstandskämpfer zum Tode verurteilt.